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Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
dieFinanzplaner Online GmbH / dieFinanzplaner FIP GmbH & CoKG / FiP.S Vorsorge GmbH
(Stand 01.02.2024)
Bereit für „rechtliches Blabla“ (das ist jetzt nicht negativ gemeint ?)? Legen wir los.
Wenn bei der Durchsicht deinerseits Fragen auftauchen oder etwas unklar ist, dann zögere nicht, dass du dich bei uns meldest.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen dem Klienten und der dieFinanzplaner Online GmbH / dieFinanzplaner FIP GmbH & CoKG / FiP.S Vorsorge GmbH („FiP.S“) abgeschlossenen Vereinbarung, die durch die Annahme des vom Klienten erteilten Beratungs- und Vermittlungsauftrags zustande kommt („Vermittlungsauftrag“). Diese stellen die rechtliche Grundlage aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Klienten und FiP.S dar.
Alle anderslautenden Bedingungen des Klienten, in welcher Form auch immer, haben nur insoweit Gültigkeit, als sie von FiP.S ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.
2. Änderungen
Änderungen dieser AGB erlangen nach Ablauf von zwei Monaten ab der Verständigung des Klienten Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Klienten und FiP.S, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Klienten bei FiP.S einlangt. FiP.S wird den Klienten in der Verständigung auf die Tatsache der Änderung(en) und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von zwei Monaten ab Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt.
1. Allgemeines
FiP.S ist als Finanzdienstleistungsunternehmen/Versicherungsmakler spezialisiert auf die Beratung von Akademikern und bietet diesen ihre Dienstleistungen in folgenden Geschäftsbereichen an:
Die Tätigkeit von FiP.S wird, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
Für FiP.S steht das Klienteninteresse im Mittelpunkt. Für eine zielführende Beratung und Vermittlung ist die Mitwirkung des Klienten unerlässlich. Im Folgenden wird daher allgemein die Geschäftsbeziehung zwischen FiP.S und dem Klienten geregelt.
2.1. Klientenprofil
Nach Abschluss des Vermittlungsauftrages wird FiP.S den Klienten nach seinen persönlichen Verhältnissen befragen und auf Basis dieser Klientenangaben ein Klientenprofil erstellen.
2.2. Umfang der Beratungs- und Vermittlungsleistung
(1) Auf Basis des Klientenprofils führt FiP.S eine angemessene (Risiko-)Analyse durch, berät den Klienten entsprechend seiner Angaben, Wünsche und Bedürfnisse und vermittelt dem Klientenwunsch entsprechende Produkte in den vereinbarten Geschäftsbereichen.
(2) FiP.S erbringen ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausschließlich im Rahmen ihrer gesetzlichen Berechtigungen.
Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich auf den Klientenangaben und gegebenenfalls übergebenen Unterlagen des Klienten basiert, und daher unvollständige, unrichtige und/oder verspätete Angaben die angemessene Beratungs- und Vermittlungsleistung verhindern.
(3) FiP.S erbringen keine Rechts- und/oder Steuerberatungsleistungen und empfehlen daher bei Bedarf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes und/oder Steuerberaters. Wir sind Spezialisten in Finanz- und Versicherungsfragen – keine Rechtsanwälte oder Steuerberater. Gerne empfehlen wir sowohl Rechts- als auch Steuerberater.
(4) FiP.S sind nicht berechtigt, Klientengelder (bar oder unbar) anzunehmen.
2.3. Produktpartner
(1) FiP.S beschränkt sich auf die Auswahl von Versicherungsunternehmen mit Sitz bzw. Niederlassung in Österreich, um die Wahrung der Interessen des Klienten sicherzustellen. Die Auswahl des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Produkts (z.B. für den Versicherungsschutz) beschränkt sich auf diese Versicherungsunternehmen. FiP.S führt daher keine vollständige Marktuntersuchung durch, die sich auf sämtliche am Markt befindlichen Produkte bezieht.
Übersetzung: Es ist unmöglich, zum Beispiel den Markt in den USA, Brasilien und Bangladesch sinnvoll zu „durchsuchen“. Vor allem ist es sinnlos, da 99,9% der Produkte nicht in Österreich einsetzbar sind. Deshalb beschränken wir uns auf Österreich und arbeiten zusätzlich mit einigen Anbietern aus Deutschland und der Schweiz.
(2) FiP.S trifft hinsichtlich der nach Beratungs- und Vermittlungsleistungen vermittelbaren Versicherungsgesellschaften bzw. deren Produkte eine sorgfältige Selektion anhand eines Partner- bzw. Produktauswahlprozesses. Die Aufnahme von Produktpartnern und Produkten in den Auswahlprozess erfolgt nach Qualitäts-, Leistungs- und Servicekriterien, welche wiederum im Wesentlichen durch die Fokussierung auf bestimmte Klientengruppen definiert werden.
FiP.S verwendet hierfür die zugänglichen fachlichen Informationen, wie beispielsweise Bedingungen und Prospekte des jeweiligen Produktpartners oder dessen Arbeits- und Marketingmaterialien.
(3) FiP.S vermittelt unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses, wobei bei der Auswahl neben der Höhe der Prämie/Rate, dem Bedingungswerk sowie der Fachkompetenz und Reputation des Partnerunternehmens beispielsweise auch die Servicequalität, die Vertragslaufzeit, das Verhalten des Vertragspartners bei Schadensabwicklung, Kulanzen, Kündigungsmöglichkeiten etc. als Beurteilungskriterien herangezogen werden können.
2.4. Weiterleitung der Klientenanträge und Klientenaufträge bei Vertragsabschlüssen und -änderungen
(1) FiP.S leiten die Klientenaufträge und Klientenanträge an den jeweiligen Produktpartner innerhalb angemessener Frist weiter, sofern der Klient alle für Vertragsabschlüsse und/oder -änderungen erforderlichen Angaben vollständig und unmissverständlich abgegeben hat. Dem Klienten zurechenbare Verzögerungen und Unklarheiten gehen zu seinen Lasten.
Beispiel: Wenn wir Kontodaten von dir brauchen und du schickst sie uns eine Woche verzögert, dann können wir den Antrag auch erst eine Woche verzögert einreichen. Grundsätzlich sollte das so gut wie nie vorkommen. Aber wenn es so ist, gehört es hier klar geregelt.
(2) Sollte der Auftrag – aus welchen Gründen auch immer – nicht innerhalb angemessener Frist weitergeleitet werden können, wird FiP.S den Klienten davon schnellstmöglich verständigen.
2.5. Check-up Termin
Der Klient erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass FiP.S nicht zur laufenden Überprüfung der bestehenden von FiP.S vermittelten Verträge sowie zur Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes verpflichtet sind. FiP.S bieten aber Klienten mit zumindest einem von FiP.S vermittelten und betreuten Vertrag an, jährlich im Rahmen eines Check-up-Termins diese Überprüfung durchzuführen. Der Klient hat den gewünschten Termin dafür schriftlich oder per E-Mail dem FiP.S -Berater mitzuteilen.
Übersetzung: Im Rahmen unserer Check-Up-Termine werden wir deine Verträge checken und auf Verbesserung prüfen. Grundsätzlich vereinbaren wir unsere Check-Up Termine immer im Voraus im vorangegangen Termin. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht passieren, dann solltest du uns zwecks dem nächsten Termin einfach schreiben.
2.6. Geheimhaltungsverpflichtung und Datenschutz
(1) FiP.S behandeln alle Informationen des Klienten über dessen persönliche Verhältnisse, die ihnen aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Klienten bekannt werden, vertraulich. FiP.S übernehmen jedoch keine Haftung dafür, dass Dritte rechtswidrig Zugriff auf diese Informationen erhalten und sie in welcher Art und Weise immer verwenden. Insbesondere haften FiP.S nicht für Schäden, die aus einer derartigen rechtswidrigen Handlung Dritter resultieren. Du kannst mehr dazu in der Rubrik Datenschutz auf www.fip-s.at nachlesen.
(2) FiP.S verarbeiten und übermitteln Klientendaten, die für die Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen benötigt werden, in Übereinstimmung mit der DSGVO.
(3) Der Klient ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Klientendatei von FiP.S und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Klienten jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden. Nochmals: siehe dazu bitte die Datenschutzbestimmungen auf www.fip-s.at.
2.7. Haftung
(1) FiP.S haften für Vermögensschäden des Klienten nur bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Eine darüber hinausgehende Haftung wird – unabhängig von deren Rechtsgrund – ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist, sofern der Klient nicht Verbraucher ist, mit dem Betrag der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn. Schadenersatzansprüche kann der Klient, sofern er Verbraucher ist, innerhalb von drei Jahren, sonst innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen, längstens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des schadenbegründenden Sachverhalts.
(3) Schadenersatzansprüche kann der Klient, sofern er Verbraucher ist, innerhalb von drei Jahren, sonst innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen.
(4) FiP.S geben keinerlei Zusagen über Wertentwicklungen, Gewinnerwartungen, Renditen oder Ausschüttungen von Lebensversicherungen oder Kapitalanlagen ab und sind auch nicht berechtigt dazu. Fixe Zusagen über Wertentwicklung & Co sind unseriös, weshalb wir sie nicht machen werden.
(5) FiP.S übernehmen für Fehler bei der Übertragung von E-Mails, wodurch Daten/E-Mails verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden, nur dann eine Haftung, wenn FiP.S dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben.
3.1. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten
(1) Die Angaben des Klienten im jeweiligen Klientenprofil sowie die vom Klienten übergebenen Unterlagen bilden die Grundlage für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit von FiP.S. Der Klient ist daher verpflichtet, FiP.S alle für eine sorgfaltsgemäße Beratung und Vermittlung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu (über)geben. Der Klient hat die Angaben zu seinen persönlichen/familiären und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen sowie FiP.S über alle Umstände, die für die von FiP.S zu erbringenden oder erbrachten Leistungen von Relevanz sein können, zu informieren.
Der Klient ist verpflichtet, Änderungen zu seinen persönlichen/familiären und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen (beispielsweise Adressänderung, Änderung der beruflichen Tätigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht, Auslandstätigkeit, Gefahren- oder Risikoerhöhungen usw.) dem FiP.S -Berater unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
(2) Nachteile, die dem Klienten aufgrund seiner unvollständigen, unrichtigen und/oder verspäteten Angaben entstehen, hat ausschließlich der Klient zu tragen. Wir können (noch) nicht Hellsehen oder Gedankenlesen
(3) Der Klient ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch FiP.S oder ein Versicherungsunternehmen/Sachverständigen nach Terminabsprache teilzunehmen und von sich aus auf besondere Gefahren hinzuweisen.
(4) Der Klient wird alle im Zuge der Beratungs- und Vermittlungsleistungen von FiP.S übermittelten Dokumente auf sachliche Unstimmigkeit und allfällige Abweichungen überprüfen und gegebenenfalls FiP.S zur Berichtigung übermitteln.
3.2. Entbindung von Geheimhaltungsverpflichtungen
Der Klient wird FiP.S und deren Produktpartner von ihren Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. §38 Bankwesengesetz, §7 WAG 2018, DSG, Versicherungsaufsichtsgesetz) durch gesonderte Erklärung entbinden, sofern es für die Tätigkeit von FiP.S erforderlich ist.
3.3. Vollmachterteilung
Der Klient wird FiP.S eine gesonderte Vollmacht erteilen, sofern es für die Tätigkeit von FiP.S erforderlich ist.
3.4. Vertragsabschluss mit den Produktpartnern
Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm unterfertigter Antrag noch keinen Vertrag darstellt, und der Vertrag erst durch die Annahme des Antrags durch den Produktpartner (z.B. Versicherungs-unternehmen, Kreditinstitut) zustande kommt. Es liegt im alleinigen Ermessen des Produktpartners, den vermittelten Antrag anzunehmen. Der Klient hat keinen Anspruch auf den diesbezüglichen Vertragsabschluss.
3.5. Vergütung für Beratungs- und/oder Vermittlungsleistungen
Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass FiP.S bei erfolgter Vermittlung vom Produktpartner (z.B. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitut) in der Regel Vergütungen in Form von Geldzahlungen (insb. Provisionen) oder sonstigen geldwerten Vorteilen erhalten.
3.6. Urheberrechtsklausel
Alle von FiP.S erstellten Konzepte, Beratungsprotokolle, Unterlagen und Dokumente unterliegen den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung, in welcher Art und Form auch immer, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FiP.S.
3.7. Klientenfotos/-abbildungen
(1) Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass alle von FiP.S gemachten Fotos/Abbildungen, auf denen der Klient selbst zu sehen ist, von FiP.S in Onlinemedien (z.B. FiP.S -Homepage, FiP.S-Facebook-Seite, …) unentgeltlich verwendet und/oder veröffentlicht werden können. Dies erfolgt natürlich immer mit vorheriger Rücksprache mit dir.
(2) Der Klient verzichtet ausdrücklich darauf, aus der Verwendung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung dieser Fotos/Abbildungen Ansprüche auf welcher Rechtsgrundlage auch immer – insbesondere Verwendungsansprüche und/oder Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild – gegen FiP.S geltend zu machen.
(3) Dem Klienten ist bewusst, dass solche von FiP.S in das Internet eingestellte Fotos/Abbildungen grundsätzlich weltweit abrufbar sind und allenfalls von Dritten gespeichert und/oder verändert werden können. Die Haftung von FiP.S für ein eine solches Verhalten Dritter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Kommunikation, Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Klienten gilt die FiP.S zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse.
(2) Die Unterfertigung sämtlicher notwendiger Dokumente (z.B. Anträge, Beratungsprotokolle etc.) durch den Klienten mittels elektronischer Signatur im Sinne §2 Signaturgesetz wird als zulässig vereinbart.
(3) Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt FiP.S eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsanbotes keine Wirkung.
(1) Der Klient beauftragt FiP.S jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung (z.B. zwecks Pensionsvorsorge, Risikoabsicherung etc.) und allfälligen Vermittlung von entsprechenden Versicherungsprodukten. Weitere Beratungen durch FiP.S erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten. Natürlich gehört es zu unserem Service, Check-Up-Termine abzuhalten. Siehe obigen Passus.
(2) Bei der Vermittlung eines Versicherungsprodukts händigt FiP.S dem Klienten die Durchschrift des Antrags (meist in elektronischer Form) und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen aus. Der Versicherungsschein (Polizze) wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft dem Klienten direkt zugesendet.
(3) Bei Verbrauchern iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wird FiP.S nach Erhalt der Polizzenkopie durch den Produktpartner diese auf ihre Übereinstimmung mit dem Antrag des Klienten überprüfen. Der Klient, sofern er nicht Verbraucher iSd KSchG ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von FiP.S übermittelten Versicherungsdokumente (z.B. Versicherungsschein/Polizze) auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls FiP.S zur Berichtigung mitzuteilen.
(4) Die Unterstützung des Klienten durch FiP.S bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt eines Versicherungsfalls, insbesondere die Wahrnehmung aller für den Klienten wesentlichen Fristen, erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Klienten im konkreten Versicherungsfall. Die schriftliche Aufforderung des Klienten zur Unterstützung gilt immer nur für den konkreten Versicherungsfall.
Das heißt du solltest dich im Schadenfall bitte immer unverzüglich bei uns melden. Wir wickeln das dann gemeinsam ab.
(5) Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrags und dessen Annahme durch den Produktpartner ein ungedeckter, also nicht versicherter Zeitraum bestehen kann. Der Vertrag und somit der Versicherungsschutz kommt erst durch die Annahme des vom Klienten unterfertigten Antrags durch den Produktpartner zustande. Darüber hinaus muss der Klient alle wesentlichen Umstände, die für die Annahme des Antrages maßgeblich sind, vor Zustandekommen des Vertrags anzeigen.
(6) Der Klient hat als Versicherungsnehmer Obliegenheiten sowohl aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, als auch aufgrund der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht so wie der Einhaltung aller wesentlichen Fristen (z.B. im Leistungs-/Schadensfall). Bei Nichteinhaltung kann dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
(7) Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
(8) Gemäß §3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Klient berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit Zustandekommen des Vertrags.
Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(1) Der Klient beauftragt FiP.S jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung und allfälligen Vermittlung von entsprechenden Finanzierungsprodukten. Bei Erteilung einer entsprechenden Vollmacht werden FiP.S in seinem Namen mit Banken, Sparkassen, Bausparkassen, etc. Verhandlungen führen mit dem Ziel der Vermittlung einer Finanzierung zu den jeweiligen Bedingungen des Produktpartners.
(2) Es ergeben sich daraus keine Nachbetreuungspflichten, insbesondere besteht keine Verpflichtung für FiP.S, die Entwicklung der Finanzierung laufend zu beobachten. Weitere Beratungen durch FiP.S erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten.
3. Besondere Bestimmungen für die Beratung im Zusammenhang mit und die Vermittlung von (Veranlagungs-) Produkten und Dienstleistungen, die nicht dem WAG 2018 unterliegen
(1) Der Klient beauftragt den Berater jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung und allfälligen Vermittlung von entsprechenden (Veranlagungs-)Produkten, die nicht dem WAG 2018 unterliegen.
(2) Es ergeben sich daraus keine Nachbetreuungspflichten, insbesondere besteht keine Verpflichtung für den Berater, die Entwicklung der vermittelten (Veranlagungs-)Produkte laufend zu beobachten. Weitere Beratungen durch den Berater erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten. Natürlich gelten auch hier die Ausführungen zu den Check-Up-Terminen.
(3) Sofern der Klient die Übergabe produktspezifischer Informationen wünscht, werden ihm diese übergeben.
(4) Die Beratung im Zusammenhang mit und Vermittlung von dem WAG 2018 unterliegenden Finanzinstrumenten werden von dieFinanzplaner FIP GmbH & CoKG und ausschließlich im Namen der Wertpapierfirma FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH erbracht. Die FinanzAdmin ist unser gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist die dieFinanzplaner FIP GmbH & Co KG, vertreten durch Hannes Gruber, Florian Märzendorfer & Stefan Rapp, eine Erfüllungsgehilfin der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und Auftrag sowie auf Rechnung der FinanzAdmin tätig. GISA-Zahl: 28033264
(1) Schriftlichkeit bzw. Schriftform i.S. dieser AGB bedeutet Unterschriftlichkeit (sohin auch keine E-Mails ohne elektronische Signatur). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu FiP.S ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Linz.
(3) Auf die Geschäftsbeziehung zu FiP.S ist das österreichische Privatrecht unter Ausschluss der Vorschriften über das internationale Privatrecht (insbesondere IPR-Gesetz und EVÜ) anzuwenden.
(4) Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB und damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall tritt an die Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung, die dem gewollten Zweck entspricht oder diesem nahe kommt.
Die AGB sind unter dem Link http://www.fip-s.at/agb/ abrufbar und hier als PDF downloadbar.