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Im Herzen des Yellowstone-Nationalparks existiert der Old Faithful Geysir als eines der verlässlichsten Naturwunder der Welt
Wie eine Uhr, die von den Rhythmen der Erde selbst gesteuert wird, bricht er ca. alle 90 Minuten aus und schleudert Wasser bis zu 44m hoch in die Luft. Diese verlässlichen Eruptionen, die seit Jahrhunderten Bestand haben, ziehen Jahr für Jahr Besucher an. Der Old Faithful zählt zu den beliebtesten Attraktionen im Yellowstone-Nationalpark und Millionen von Menschen möchten dieses Naturschauspiel mit eigenen Augen erleben.
Entdeckt wurde der Geysir 1870 während der Washburn-Langford-Doane-Expedition. Seinen Namen erhielt er aufgrund der vorhersagbaren Natur seiner Eruptionen. Er ist einer der ersten im Park benannten geothermischen Punkte. Wer einmal das Naturschauspiel des Old Faithful miterlebt hat, bleibt von der Schönheit und der regelmäßigen Präzision gefesselt und erstaunt.
Allerdings ist diese Überraschung weit entfernt von Bewunderung und eher von Besorgnis geprägt. Manchmal herrscht auch Unverständnis und Ärger darüber. Doch die Anpassungen trudeln Jahr für Jahr weiter ein. Genau deshalb möchten wir uns in diesem Artikel explizit mit dem Thema Indexanpassungen und Erhöhungen bei Versicherungen auseinandersetzen.
Starten wir mit…
Der grundsätzliche Gedanke der jährlichen Wertanpassung bzw. Indexierung bei einer Versicherung ist die Anpassung der Versicherungssumme bzw. Prämie basierend auf der Entwicklung eines vorab festgelegten Indexes (zB Baukostenindex, Verbraucherpreisindex etc.). Es soll gewährleistet sein, dass du weiterhin so abgesichert bist, wie du es beim Start der Versicherung warst. Nehmen wir an du hast eine Unfallversicherung mit einer Maximalauszahlungssumme von 800.000 € abgeschlossen. Ein Jahr vergeht und die Inflation betrug 3 %. Ohne Anpassung deiner Auszahlungssumme hättest du kaufkrafttechnisch 3 % weniger
Leistung.
Doch nicht bei jeder Versicherungsart ist die Wertanpassung Pflicht. Bei einer Unfallversicherung kannst du selbst bestimmen, ob du eine Wertanpassung haben möchtest oder nicht. Bei einer Krankenzusatzversicherung bist du praktisch fast gezwungen, dass du die Anpassungen mitmachst (mehr dazu später). Um Indexierungen zu verstehen und sich vielleicht nicht mehr zu ärgern, wenn die nächste Anpassung ins Haus flattert, sollten wir allerdings die verschiedenen Versicherungen einzeln betrachten, und besprechen, was bei einer Indexierung eigentlich passiert und was das für deine Versicherungsleistung bedeutet.
Starten wir zuerst mit den Versicherungen bei denen die Leistungssteigerung aufgrund einer Dynamik eindeutig ist:
Eine Indexierung ist bei einer Unfallversicherung normalerweise keine Pflicht. Du kannst auch eine Versicherung ohne Index abschließen. Falls du dir gerade denkst: “Das ist ja super, dann muss ich im Laufe der Jahre nicht mehr zahlen”, dann solltest du kurz innehalten. Wenn deine Versicherungsprämie beispielsweise um 4% steigt, dann steigt im selben Ausmaß auch deine Versicherungssumme an. Du bekommst also auch mehr Leistung. Die Steigerung ist nicht vergleichbar mit höheren Lebensmittelpreisen. Wenn das Kilo Süßkartoffeln nicht mehr 4 €, sondern 6 € kostet, dann zahlst du mehr, obwohl du weiterhin nur ein Kilo bekommst.
Oftmals wird bei einer Unfallversicherung der Verbraucherpreisindex als Basis genommen. Es kommt aber auch vor, dass die Klausel zum Beispiel lautet: Verbraucherpreisindex, aber mindestens 3 % pro Jahr.
Wenn du kaufkraftbereinigt dieselbe Leistung haben willst, wie noch vor einem Jahr, dann solltest du die Indexierung unbedingt machen bzw. in den Vertrag mitaufnehmen. Wenn du sie einmal nicht mehr haben willst, kannst du sie immer noch kündigen (üblicherweise frühestens nach 3 Jahren und dann immer jährlich). Bei einem guten Vertrag (und warum solltest du den Vertrag sonst machen, wenn er nicht gut ist ;)) ist die Indexierung noch wichtiger, da du ansonsten die Leistungen vielleicht gar nicht mehr nach oben anpassen kannst. Das könnte u.a. der Fall sein, wenn es deinen Tarif für Neuabschlüsse nicht mehr gibt.
Nein. Wenn du nicht willst, dann musst du in deine BU keine Dynamik/Indexierung mitaufnehmen.
Üblicherweise kannst du die Indexierung zwischen 2 bis 5 % (oder manchmal auch etwas mehr) wählen.
In den meisten Fällen lautet die Antwort: JA. Da dein Gehalt im Laufe der Zeit steigen wird, sollte auch deine BU-Rente höher sein. Vor allem findet diese Dynamisierung ohne Gesundheitsfragen statt. Gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies essenziell. Es steigt bei einer Dynamisierung ja nicht nur deine Prämie die du bezahlen musst, sondern auch wieder die Leistung, also die versicherte BU-Rente, die du erhältst.
Bei der nächsten Versicherung ist die Leistungssteigerung zwar auch offensichtlich, allerdings vergisst man es manchmal:
Jein. Du hast bei der Krankenzusatzversicherung das Recht einer Indexierung zu widersprechen. Dies hat allerdings gravierende negative Konsequenzen (mehr dazu später). Somit kann man das “Jein” eigentlich auf ein “Ja” ändern.
Das lässt sich bei der Krankenzusatzversicherung leider nicht in einem Satz beantworten. Die Erhöhung hängt u.a. von folgenden Einflussgrößen ab:
Aus diesen Gründen kann bei der Krankenzusatzversicherung eine Anpassung deshalb auch deutlich über dem Verbraucherpreisindex liegen, aber in manchen Jahren auch darunter.
Du könntest bei der Krankenzusatz von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Doch empfehlenswert ist dies nicht. Denn beispielsweise im stationären Bereich, wenn du also über Nacht im Krankenhaus bist, verlierst du damit die Direktverrechnung (der Versicherer rechnet direkt mit dem Krankenhaus ab) und die Kostendeckungsgarantie. Du musst also ab dann immer einen vorab unbestimmten Anteil selbst bezahlen. Da dies bei einem Krankenhausaufenthalt sehr schnell, sehr viel werden kann, ist von einem Widerspruch der Indexierung stark abzuraten. Wenn du trotzdem widersprichst, solltest du überlegen, ob du deine Krankenzusatzversicherung nicht gleich kündigst.
Jein. Es hängt davon ab, was in der Polizze vereinbart wurde. Der Großteil der Versicherer vereinbart allerdings eine Indexierung. Wenn es in den Bedingungen festgelegt wurde, dann muss die Versicherung indexiert werden und du kannst auch nicht widersprechen.
Bei der Gebäudeversicherung wird üblicherweise der Baukostenindex herangezogen. Das macht auch Sinn, da es ja darum geht, dass du ein Haus komplett neu erreichten kannst, wenn es beispielsweise durch ein Feuer zerstört wurde. Fällt eine Steigerung also hoch aus, dann liegt das nicht an der Versicherung per se, sondern am zugrundeliegenden Index.
Für die Haushaltsversicherung wird meist der Verbraucherpreisindex herangezogen.
Nachdem du keine Wahl hast, stellt sich die Frage im Grunde nicht. Generell kann man aber sagen, dass die Sinnhaftigkeit von der Höhe der Versicherungssumme abhängt. Wenn du eine spärlich eingerichtete Wohnung hast und deine Versicherungssumme für 50m² sind bereits 80.000 € dann ist die Indexierung in den ersten Jahren vermutlich sinnlos (ändern kannst du es trotzdem nicht). Wenn du allerdings relativ luxuriös eingerichtet bist und deine Versicherungssumme eher knapp bemessen ist, dann ist eine Indexierung auf Basis des Verbraucherpreisindexes wichtig und sinnvoll.
Bei einem Gebäude sieht es ähnlich aus. Je nach aktueller Versicherungssumme kann bei steigenden Baupreisen die Anpassung zwingend notwendig sein, um weiterhin ausreichend versichert zu sein.
Eines sollte auch erwähnt werden: Du bist nicht für immer in einem Versicherungsvertrag “gefangen”. Die meisten Konsumentenverträge können spätestens nach drei Jahren gekündigt werden. Sollte man die Versicherungssumme zu Beginn also zu großzügig gewählt haben oder generell einen anderen Anbieter bevorzugen, dann kann man wechseln.
Hier hat man je nach Versicherer entweder die gleiche Situation wie bei der Haushaltsversicherung oder man hat eine Wahlmöglichkeit, ob man in seiner Versicherung eine Indexierung einschließen will.
Bei der Rechtsschutzversicherung wird üblicherweise auch der VPI zur Anpassung verwendet. Es kann auch sein, dass ein fixer Prozent-Satz vereinbart wird.
Hier ist die Situation ähnlich wie bei der Haushaltsversicherung. Bei bereits sehr hohen Versicherungssummen bringt die Indexierung am Papier wenig. Je nach Vertrag hat man möglicherweise keine Wahlmöglichkeit. Eines solltest du nicht vergessen: Die Kalkulation der Versicherung funktioniert auf Dauer nicht, wenn beispielsweise die Rechtsanwaltshonorare stark steigen, die Prämie die du bezahlst, allerdings gleichbleibt. Wenn ein typischer Rechtsschutzfall (wenn es den geben würde) vor 5 Jahren 5.000 € gekostet hat, aber jetzt 6.000 € ausmacht, dann wird ohne eine Indexierung der Prämie die Versicherung weniger Ertrag oder im worst case sogar einen Verlust einfahren. Die Höchsthaftungssumme spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Jetzt denkst du dir vielleicht: Ja, aber was ist, wenn die Versicherung von Anfang an einen richtig fetten Gewinn einkalkuliert hat. Ist es dann nicht fragwürdig, wenn trotzdem jedes Jahr angepasst wird? Hier müssten wir zuerst einmal definieren, was ein fetter Gewinn ist. Doch in Wahrheit wird der freie Markt dies regeln. Es gibt in Österreich nicht nur einen Rechtsschutzversicherer. Wenn also ein Anbieter glaubt, dass er extra teuer sein muss, dann ist das die Chance eines anderen Anbieters. Gerade bei einer Rechtsschutzversicherung (oder auch bei einer Haushaltsversicherung) ist der Wechsel einfach, da hier Gesundheitsfragen, Einstiegsalter & Co keine Rolle spielen.
Ja. Du hast allerdings bei der KFZ-Haftpflichtversicherung ein Kündigungsrecht aufgrund der Indexierung. Dies gilt nicht für die KFZ-Kaskoversicherung. Bei dieser kannst du nicht widersprechen.
Als Basis wird der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsleistungen-Index (KVLPI) verwendet. D.h. hier wird die durchschnittliche Preisentwicklung der Versicherungsleistungen einer KFZ-Versicherung gemessen.
Du kannst in dem Fall sowieso nicht nein sagen. Wenn der Index richtig ist, dann muss zwangsläufig auch die Prämie steigen, da tatsächlich mehr Kosten anfallen. Generell kann man die KFZ-Versicherung wechseln und im Fall der KFZ-Haftpflichtversicherung aufgrund der Indexanpassung eben kündigen. Eine reguläre Kündigung (jährlich) zur Hauptfälligkeit geht natürlich auch.
Wir haben dies vorhin schon kurz angeschnitten. Bei einem steigenden Preisniveau bzw. in einer Welt, in der Zentralbanken als Preisstabilität 2% Inflation pro Jahr ansehen, wird zwangsläufig auch der Preis von Versicherungen steigen müssen. Kostet die Arztleistung mehr, dann wird auch die Prämie einer Krankenzusatzversicherung steigen. Werden kleinere & größere Reparaturen bei Autos kontinuierlich teurer, dann wird auch die Prämie einer Kasko-Versicherung steigen müssen.
Auf lange Sicht muss man die “Beschwerde” an unser Wirtschaftssystem richten und spezifisch das Thema Inflation der Geldmenge hinterfragen. Es gibt auch Phasen in denen Preissteigerungen nicht explizit auf die Inflation der Geldmenge zurückzuführen sind, allerdings ist auf lange Sicht unser aktuelles System so ausgerichtet, dass die Preise durchschnittlich steigen.
Mehr dazu kannst du hier nachlesen:
Eine Erhöhung der Prämien bei einer Krankenversicherung, Haushaltsversicherung oder Rechtsschutzversicherung ist also eher ein Symptom unserer “künstlich” inflationären Welt als das Grundübel an sich.
Oftmals vergisst man, warum man eigentlich eine Versicherung abgeschlossen hat, oder ist sich einfach nicht mehr ganz im Klaren, was eigentlich der Benefit ist. Nehmen wir als Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wenn dein Gehalt in diesem Fall ebenfalls um exakt 3 % gestiegen ist, dann hat sich an deiner Situation eigentlich gar nichts geändert. Prozentuell hast du nach wie vor ca. 50 % deines Nettogehalts abgesichert. Auch die Prämie der Versicherung macht exakt den gleichen Prozentsatz von deinem Nettogehalt aus. Wenn die Versicherung vorher also sinnvoll war, dann ist sie jetzt im gleichen Maße sinnvoll.
Die BU-Versicherung ist dafür aber vermutlich nicht das optimale Beispiel, da du hier der Dynamik ja einfach widersprechen kannst. Aber wenn dein Gehalt nicht steigt, jedoch alle deine Kosten mehr werden (egal ob Versicherung, Essen oder die Miete), dann bleibt dir tatsächlich weniger übrig. Das ist jetzt keine große Erkenntnis. Wenn man in dieser Situation allerdings den Sinn der Versicherung nicht mehr ganz im Kopf hat, dann ärgert man sich über die Indexanpassungen noch mehr. Wenn etwas vermeintlich teurer wird, ohne dass man sich vielleicht exakt darüber bewusst ist warum es mehr kostet und man vielleicht die generelle Sinnhaftigkeit hinterfragt, dann macht man meist keine Freudensprünge. Warum man essen muss oder Miete zahlt, vergisst man nicht so schnell wie die Sinnhaftigkeit einer Unfallversicherung oder einer BU.
Folgende Dinge solltest du dir klar machen:
So wie der Old Faithful noch viele Jahre die Menschen mit seinen Eruptionen begeistern wird, so werden die jährlichen Indexanpassungen weiterhin zu Verärgerung führen. Für dich ist dies nach diesem Artikel hoffentlich nicht mehr der Fall.
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