Was passiert mit Verträgen bei einer Trennung? | FiP.S

Was passiert eigentlich mit gemeinsamen Verträgen, wenn du dich von deinem Partner trennst?

Mann und Frau mit Band und Schere

 Die Folgen des Brexits 

Am 23. Juni 2016 stimmten die Einwohner des Vereinigten Königreichs in einem Referendum für den Austritt aus der EU. Wirklich vollzogen wurde der Brexit am 31. Januar 2020. Das Vereinigte Königreich trat offiziell aus der EU aus, und eine Übergangsphase begann. Die Trennung vom größten Handelsblock der Welt brachte zahlreiche Fragen und Unsicherheiten mit sich. 

Unternehmen mussten ihre Handelsverträge neu verhandeln, Bürger waren unsicher über ihre Rechte in Bezug auf Reisen, Arbeit und Aufenthalt. Generell mussten viele rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Zu den wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen des Votums gab es unterschiedlichste Meinungen und Theorien. Eines war klar: Die Konsequenzen des Entscheids waren weitreichend und unvorhersehbar. 

Genauso wie der Brexit kann auch eine persönliche Trennung viele Fragen und Unsicherheiten aufwerfen 

Wir widmen uns in diesem Artikel insbesondere dem Thema bestehender Versicherungen und was im Falle einer Trennung damit passiert. Eines vorweg: So unvorhersehbar und dramatisch, wie der Brexit, ist die Trennung deiner Verträge nicht. Für die meisten stellt sich im Fall der Fälle aber trotzdem eine Vielzahl an Fragen – genau diese wollen wir beantworten. 

 Was passiert bei einer Haushaltsversicherung? 

Trennung Mann Frau mit Haus und Hammer

 Wenn du mit deinem Partner gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus lebst, dann wird bei einer Trennung höchstwahrscheinlich einer von euch beiden umziehen. Sehen wir uns die verschiedenen Möglichkeiten für das fiktive Paar Sandra und Andreas an: 

Sandra hat die aktuelle Haushaltsversicherung abgeschlossen und sie läuft auf ihren Namen. Es ist auch Sandra die in der Wohnung bleibt. Andreas zieht aus. In diesem Fall wird Sandra ihre aktuelle Haushaltsversicherung ganz einfach behalten. Andreas war bisher bei ihr automatisch mitversichert. Der Versicherung muss nichts gemeldet werden. Andreas wird für seine neue Wohnung eine neue, eigene Versicherung abschließen müssen. 

Sandra hat die aktuelle Haushaltsversicherung abgeschlossen und sie läuft auf ihren Namen. Doch der Mietvertrag läuft auf Andreas und Andreas behält sich die Wohnung. Sandra zieht also aus. Entweder Andreas übernimmt die aktuelle Versicherung und lässt sie auf sich umschreiben (mit der Zustimmung von Sandra) oder Sandra kann die Versicherung mitnehmen bzw. bei Umzug kündigen und für die neue Bleibe eine neue Versicherung abschließen. In dem Fall schließt Andreas für die bestehende Wohnung ebenfalls wieder eine neue Haushalt ab. 

Sollten sowohl Andreas als auch Sandra als Versicherungsnehmer in der Polizze stehen, dann kann ein Versicherungsnehmer gestrichen werden. Je nachdem, wer nicht in der Wohnung bleibt. 

Die Trennung bzw. der Neuabschluss ist in der Haushaltsversicherung also relativ unproblematisch. Eines gilt es für die Person die umzieht noch zu beachten: Da bei der Haushalt in Österreich auch meist die Privathaftpflichtversicherung  inkludiert ist, sollte es keinen Zeitraum geben in dem keine Versicherung besteht. Wenn man also umzieht, dann sollte die Haushalt für den neuen Wohnort am Tag oder bereits vor der Ummeldung bestehen und gelten. 

Was passiert bei einer Rechtsschutzversicherung? 

Getrennte Verträge und juristische Symbole

Bei der Rechtsschutzversicherung  verhält es sich ähnlich wie bei der Haushalt. Sehen wir uns auch hier wieder die verschiedenen Szenarien an: 

Sandra hat die aktuelle Rechtsschutzversicherung als Familientarif abgeschlossen. Andreas ist mitversichert. Sandra bleibt am aktuellen Wohnort. Andreas zieht aus. Hier kann Sandra ihre Rechtsschutz von einem Familientarif auf einen Single-Tarif ändern (ca. 10 bis 15 % Ersparnis). Andreas schließt eine neue Rechtsschutz ab. Damit Andreas keine neuen Wartezeiten hat, sollte beim Abschluss der neuen 

Sandra hat die aktuelle Rechtsschutzversicherung als Familientarif abgeschlossen. Auch hier ist Andreas mitversichert. Doch Sandra zieht um und Andreas bleibt am aktuellen Wohnort. Hier muss Sandra einfach die Post- und Risikoadresse ändern und Andreas ebenfalls einfach einen neuen Vertrag abschließen. Theoretisch würde auch ein Versicherungsnehmerwechsel gehen, aber das ist meist fehleranfälliger als der Neuabschluss. 

Sollten wieder beide Versicherungsnehmer sein, dann kann einer gestrichen werden und der andere macht einen eigenen Vertrag. 

Zwischendurch erwähnt: Wenn du Klient von FiP.S bist, dann kümmern wir uns nach Rücksprache mit dir/euch um alles und leiten die nächsten Schritte in die Wege. Du musst dich um das also nicht selbst kümmern. 

Was passiert bei einer Krankenzusatzversicherung? 

Verträge und Arzt

Bei einer privaten Krankenversicherung  hat in 99,99 % der Fälle jede Person einen eigenen Tarif. D.h. man hat vielleicht einen gemeinsamen Vertrag, aber in diesem Vertrag hat Sandra dann einen eigenen Tarif und Andreas einen eigenen Tarif. 

Nehmen wir an Sandra ist Versicherungsnehmerin und Andreas ist versicherte Person. In diesem Fall würde man eine Aktentrennung machen. Aus dem Vertrag von Sandra wird der Tarif von Andreas gestrichen und kommt automatische in einen Einzelvertrag für Andreas. Am Vertag für Andreas ändert sich nichts. Es handelt sich tatsächlich rein um eine Aktentrennung. Andreas muss also keine neuen Gesundheitsfragen ausfüllen oder bekommt auch keine neue Alterseinstufung. Für Sandra und Andreas ändert sich im Grunde nur, dass der Familienrabatt wegfällt. Der ist üblicherweise ca. 5-6 %. Auch finanziell ist dies also nicht all zu dramatisch. 

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Trennung besteht übrigens nicht. Der Wohnort ist übrigens ebenfalls irrelevant, da man hier einfach die Adresse ändert. Tariflich könnte sich nur etwas ändern, wenn man das Bundesland wechselt (und auch nur dann, wenn man einen bundesländerspezifischen Tarif hatte). 

Was passiert bei einer Unfallversicherung? 

Getrennte Verträge Rettungswagen

Bei einer Unfallversicherung  gestaltet sich die Trennung manchmal mühsamer. Typischerweise gibt es bei einer Unfallversicherung auch einen Versicherungsnehmer und versicherte Personen. Sehen wir uns wieder die verschiedenen Szenarien an: 

Sandra ist Versicherungsnehmer. Als versicherte Person ist sowohl Sandra als auch Andreas im Vertrag. Der Wohnort ist in diesem Fall praktisch wieder irrelevant, also wer auszieht oder am Wohnort bleibt ist egal. Aber Andreas wird einen neuen Vertrag benötigen. Hier funktioniert die Aktentrennung bei den meisten Gesellschaften aber nicht so schön wie bei der Krankenversicherung. Andreas muss in den meisten Fällen tatsächlich einen neuen Vertrag abschließen. Da in der Unfallversicherung meistens keine oder nur sehr wenige Gesundheitsfragen gestellt werden, ist dies im Großteil der Fälle aus der Sicht der Gesundheit kein gröberes Problem. Doch eine Sache gibt es, die problematisch sein könnte: Sollte es den Tarif den Sandra und Andreas haben/hatten nicht mehr geben, dann muss Andreas einen neuen Tarif abschließen. Wenn der neue Tarif aber nicht mehr so gut ist, wie der alte Tarif, dann ist dies für Andreas suboptimal. 

Vorbeugen kann man dieser Problematik nur, indem man generell getrennte Verträge macht und auf einen Familienrabatt verzichtet (meist 10-20 %). 

Was passiert bei einer Risikolebensversicherung? 

Getrennte Verträge Geld und Grabstein

Eine Ablebensversicherung  gibt es üblicherweise als Einzelvertrag oder als “gebundene Leben” (= zwei Partner sind in einem Vertrag versichert). Wir sind generell Fans davon Einzelverträge zu machen. Sichert man sich gegenseitig ab, dann ist die sinnvollste Form, dass beispielsweise Sandra das Leben von Andreas versichert und Andreas das Leben von Sandra versichert. 

Doch was passiert im Falle einer Trennung? 

Sandra ist Versicherungsnehmer und gleichzeitig bezugsberechtigte Person. Versicherte Person ist Andreas. D.h. wenn Andreas stirbt, bekommt Sandra die Versicherungssumme. Im Fall einer Trennung hat man in diesem Fall die Möglichkeit den Versicherungsnehmer zu tauschen (ACHTUNG: Sandra muss dem zustimmen). Andreas kann dann seinen Vertrag einfach übernehmen und die bezugsberechtigte Person tauschen. 

Sollte beim Abschluss als Versicherungsnehmer Sandra gewählt worden sein und sie in ihrem Vertrag ebenfalls als versicherte Person genannt sein, dann muss man nur die bezugsberechtigte Person umstellen (dies kann Sandra ohne Zutun von Andreas veranlassen). 

Das Modell in dem Sandra Versicherungsnehmer ist, aber Andreas versicherte Person, ist im Falle einer Trennung also etwas komplizierter bzw. bedarf es der Zustimmung von Sandra. Dies kann Vorteil- und Nachteil zugleich sein: Stellen wir uns vor, dass Sandra und Andreas Kinder haben. Selbst wenn Andreas darauf besteht, dass er nicht mehr versichert sein will und die Versicherung kündigen möchte, kann er dies nicht bestimmen. Er ist lediglich versicherter Person und hat somit kein Verfügungsrecht über diesen Vertrag. Natürlich muss Sandra den Vertrag bezahlen, wenn Andreas dies wünscht, aber kündigen kann er ihn nicht. Wenn auf das Leben des Vaters (in dem Fall Andreas) also unbedingt eine Ablebensversicherung bestehen bleiben soll, dann ist diese Variante für Sandra perfekt. 

Der Nachteil für Andreas ist: Sollte er gesundheitlich inzwischen Probleme bekommen haben und keine neue Versicherung mehr abschließen können, dann kann er, ohne Zustimmung von Sandra, seine alte Versicherung nicht übernehmen. Gerade wenn die Ablebensversicherung für Kinder abgeschlossen wurde, ist dies zwar für Andreas ein Nachteil, aber neutral betrachtet vermutlich gar nicht so schlecht. 

Wie sieht’s mit den restlichen Versicherungen und Verträgen aus? 

Gebrochene Ringe, Verträge und Fragezeichen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung  oder beispielsweise eine fondsgebundene Lebensversicherung  schließt man eigentlich immer als Einzelperson ab. Das bedeutet, dass sich hier die Frage der Vertragstrennung gar nicht stellt. Bei einer fondsgebundenen LV kann es bei einem verheirateten Paar im Falle einer Trennung möglicherweise zu Ansprüchen bezüglich des veranlagten 

Vermögens kommen. Das hat allerdings nicht explizit etwas mit dem Vertrag an sich zu tun. 

Bei den meisten Verträge die wir bisher nicht genannten haben (dies gilt auch für die BU und die fondsgebundene LV) macht eine Kombination generell keinen Sinn. D.h. es sollte hier praktisch nie vorkommen, dass man einen “gemeinsamen” Vertrag hat. Somit sollte es im Falle einer Trennung auch keine spezifischen Maßnahmen geben die zu ergreifen sind. 

Als letzten Punkt werfen wir noch einen Blick auf den Kreditvertrag & ein Wertpapier-Depot 

Grundsätzlich stellt sich hier die Frage: Wie wird das Objekt, für das der Kreditvertrag abgeschlossen wurde, aufgeteilt? Den Kreditvertrag (wenn es die Leistbarkeit zulässt) wird dann wohl auch jene Person übernehmen, welche das Objekt übernimmt. Dies wird im Zuge der Trennung zu klären sein und dann mit der jeweiligen Bank abzuklären sein. Der “schlimmste” Fall wäre, dass sich keiner der beiden die Auszahlung des anderen plus die Kreditrate alleine leisten kann. Dann müsste die Immobilie verkauft werden. 

Bei einem Wertpapierdepot stellt sich die Frage: Wurde das Depot auf eine oder auf zwei Personen abgeschlossen? Doch wie exakt vorgegangen wird, ist vermutlich eher eine Frage der zwischenmenschlichen Vereinbarung bzw. womöglich abhängig vom Ergebnis einer Scheidung. Sollte es zwei Depotinhaber geben, dann ist es formell unproblematisch einen zweiten Depotinhaber auch wieder zu streichen. Steuerliche Folgen sollten hier am besten mit einem Steuerberater besprochen werden. 

Die Folgen eines zwischenmenschlichen Brexits sind also nicht ganz so unvorhersehbar wie der politische. Dieser Artikel hat dir hoffentlich dabei geholfen zu sehen, was zu beachten ist, wenn eine Beziehung in die Brüche geht. Wenn wir dir zum Abschluss eines wünschen dürfen: Du brauchst diesen Artikel hoffentlich nicht gerade im Akutfall. Wenn doch: Zögere nicht, dass du dich bei uns meldest. Deine Beziehung können wir zwar nicht retten, doch deine finanzielle Zukunft können wir in die richtigen Bahnen lenken. 

Deine nächsten Schritte 

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Autor: Florian Märzendorfer

Fan von indischem Essen, Finanzplaner & Co-Founder von FiP.S.

Hasst Strandurlaube & verabscheut Beistrichregeln.

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